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Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ergänzend, aber nachrangig zu diesen AGB ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).

Demnach gelten folgende AGB als Bestandteil des Frachtvertrages und der Zusammenarbeit!

Von uns eingesetzte Auftragnehmer verpflichten sich, die Vorschriften des GüKG zu beachten. Jeder Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er für den beauftragten Transport über die notwendigen Genehmigungen, Dokumente und Versicherungen verfügt, die für diesen Transport erforderlich sind. Des Weiteren muss das vom Auftragnehmer eingesetzte Fahrpersonal für diesen Transport über die notwendigen gültigen Dokumente und Schulungen sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache verfügen. Sollten vom Auftragnehmer Subunternehmer eingesetzt werden, müssen diese die gleichen oben genannten Voraussetzungen für den Transport erfüllen. Sollten Sie den Transport nicht selbst durchführen, verpflichten Sie sich, keine weiteren Frachtvermittler und Spediteure einzusetzen, sondern nur leistungsfähige Frachtführer direkt zu beauftragen und garantieren den Selbsteintritt von diesem. Auch das Anbieten unserer Transporte in Frachtenbörsen ist strikt untersagt, es sei denn es wurde vorher mit uns abgestimmt und ausdrücklich schriftlich erlaubt.

Der Auftragnehmer und das eingesetzte Fahrpersonal haben sicherzustellen, dass bei der Durchführung des Transportes ausreichend Mittel zur Ladungssicherung zur Verfügung stehen. Es muss eine ausreichende Ladungssicherung stattfinden, die die Sicherheit der Ladung über den gesamten Transport gewährleistet. Bei jedem Gefahrenübergang, der im Bereich des Auftragnehmers liegt, muss sichergestellt werden, dass eine Schnittstellenkontrolle durchgeführt wird und eine reine Quittung übergeben bzw. übernommen wird. Eine persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schutzbrille, Warnweste, Sicherheitsschuhe, etc.) wird für jeden Transport verlangt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrer eine PSA besitzt!

Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern setzen wir voraus, dass Ihr Fahrpersonal ordnungsgemäß geschult und in Besitz eines gültigen ADR -Scheins ist und die Fahrzeuge mindestens den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Sie sind unser Vertragspartner! Kundenschutz gilt als vereinbart. Dies schließt ein Kontaktverbot ein. Ansprechpartner oder Kontaktdaten dürfen ohne vorherige, schriftlich definierte, Apsprache nicht kontaktiert oder verwendet werden. Sie sind bei Nichteinhaltung regresspflichtig in Höhe eines Jahresumsatzes, jedoch mindestens 10.000 €.

Standgeldansprüche des Auftragnehmers unter 3 Stunden sind ausgeschlossen. Ab der dritten Stunde und nur nach sofortiger Meldung bei Wartezeit länger als 30 min. können wir Standgelder akzeptieren. Diese sind in der Höhe auf max. 45,00€/Std. begrenzt. Vorgegebene Termine und Be- & Entladezeiten, auch mit fixer Uhrzeit, sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Sollten Verzögerungen oder anderweitige Schwierigkeiten auftreten, sind wir umgehend schriftlich via E-Mail (dispo@ol-fracht.de) UND telefonisch unter +49 4481 937 93 50 (Disposition 24/7 Std./Tage erreichbar) zu informieren. Für alle Schadenersatzansprüche, die aus verspätetem Eintreffen des Fahrzeugs an einer Be- oder Entladestelle entstehen, ist der Auftragnehmer sofort haftbar.

Lademittel/Packmittel sind grundsätzlich zu tauschen oder frachtfrei innerhalb von 14 Tagen ab Ladedatum an die Ladestelle zurückzuliefern. Sollte eine Lademittelabwicklung in Form von Dokumenten vereinbart sein, hat die Übergabe dieser zwingend im Original zu erfolgen. Erfolgt kein Tausch, sind wir berechtigt die Lademittel zu folgenden Konditionen zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen und / oder mit der Frachtrechnung zu verrechnen. Wir berechnen, je Europalette 25,00 €, je Düsseldorfer Palette 18,00 € und je Gitterbox 150,00 €. Weitere Lade oder Packmittel welche nicht näher definiert sind, werden mit entsprechendem Nachweis gesondert be- bzw. abgerechnet. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € welche nachträglich NICHT stornierbar ist.

Für jeden Transportauftrag müssen durch den Auftragnehmer folgende Statusmeldungen gesetzt werde:

  • Ankunft Beladestelle
  • Abfahrt Beladestelle
  • Ankunft Entladestelle
  • Abfahrt Entladestelle

Diese Statusmeldungen müssen bis 10 Uhr am Ereignistag (Beladung/Entladung) gemeldet werden. Werden Statusmeldungen nicht gesetzt, werden pauschal 25,00 € pro fehlender Meldung an den Auftragnehmer berechnet.

Die Zusendung der vollständigen und quittierten Original-Frachtunterlagen und den Originalbeleg über den Packmitteltausch innerhalb von maximal 10 Kalendertagen bzw. unmittelbar nach Übernahme ist zwingend erforderlich. Bei Nichteinhaltung erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 50,00 €. Bitte senden die Ablieferbelege nach der Entladung unter Angabe der Sendungsnummer an ABL@ol-fracht.de. Ein entsprechendes Auftragsdeckblatt inkl. Barcode erhalten Sie mit jedem Auftrag, dieses ist den Abliefernachweisen und Dokumenten zwingend obenauf beizulegen.

Eingangsrechnungen inkl. aller nötigen Unterlagen und Dokumente empfangen wir gern per E-Mail (invoice@ol-fracht.de). Wir setzen ein Zahlungsziel von maximal 90 Tagen nach Erhalt der Rechnung inkl. aller Dokumente im Original. Ohne Übergabe entsprechender Dokumente erfolgt keine weitere Bearbeitung. Als Auftragnehmer verpflichten Sie sich, alle für die Abrechnung nötigen Unterlagen selbstständig und unaufgefordert zu übergeben.

Wir sind berechtigt, offene Forderungen mit fälligen Zahlungen zu verrechnen.

Bei Verstößen gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen haften Sie gem. den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht, auch nicht für den Fall, dass der Auftragnehmer ein Bestätigungsschreiben mit Bezugnahme auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Post, Fax oder in sonstiger Weise überlässt bzw. den Auftrag bestätigt.

Vereinbarungen, welche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen und/oder sonst ergänzend zum Vertragsinhalt erhoben werden, bedürfen der Schriftform; das Absehen von der Schriftform bedarf selbst der Schriftform.

Gerichtsstand bei Rechtsbeziehungen mit Kaufleuten ist in allen Fällen Oldenburg.

Ergänzend, aber nachrangig gegenüber den vorigen Punkten gelten die allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung als vereinbart. Die vollständige ADSp können Sie über unsere Website, über folgendem Link aufrufen: https://www.ol-fracht.de/adsp

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

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